Wohnheim: € 72,04
Pflegestufe 1: € 94,14
Pflegestufe 2: € 111,81
Pflegestufe 3: € 139,21
Pflegestufe 4: € 166,62
Pflegestufe 5: € 186,94
Pflegestufe 6: € 204,62
Pflegestufe 7: € 213,45
Die angegebenen Tagsätze verstehen sich ohne allfällige Umsatzsteuer.
Die Kosten für eine Kurzzeitpflege sind um 10% höher.
Das Pflegegeld wird zur Deckung der Heimkosten herangezogen. Der Bewohnerin, dem Bewohner bleibt ein monatliches Taschengeld in der Höhe von EUR 55,20 des Pflegegeldes.
80% der Nettopension wird zur Deckung der Heimkosten herangezogen. 20% verbleiben der Bewohnerin, dem Bewohner als Taschengeld. Urlaubsgeld und Weihnachtsremuneration werden nicht herangezogen und verbleiben somit zu 100% der Bewohnerin, dem Bewohner.
20% der Nettopension, 100% des Urlaubsgeldes und der Weihnachtsremuneration, sowie EUR 55,20 verbleiben als Taschengeld.
Der sich ergebende Differenzbetrag zwischen dem Tagsatz und den Selbstkosten der Bewohnerin, des Bewohners wird nach Gewährung des Mindestsicherungsantrags vom Land Tirol übernommen.
Ausländische Renten werden ebenfalls zu 80% des Anweisungsbetrages zur Deckung der Heimkosten herangezogen.
Einzelzimmer
Doppelzimmer